Markenrecht und Designrecht


MARKENRECHT UND DESIGNRECHT

  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Design- und Wettbewerbsrecht
  • IT und New Technologies, Datenschutzrecht
 

MARKENRECHT

Im Markenrecht begleiten Sie unsere Experten bei der richtigen Markenstrategie und Markenanmeldestrategie, welche als Basis einer fachkundigen Registrierung Ihrer Marken unerlässlich ist, egal ob es sich dabei um Wortmarken, Wortbildmarken, Dreidimensionale Marken/Formmarken, Klangmarken, Farbmarken, Bewegungsmarken, Bildmarken oder Unionsgewährleistungsmarken (neu mit 23.03.2016) handelt oder ob der Schutz nur in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land als nationale Marke, in der gesamten EU als Unionsmarken (EU-Marke, vormals Gemeinschaftsmarke oder einer internationale Registrierungen beantragt wird. Jahrelange Erfahrung in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Patentamt (ÖPA), Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM/OAMI) oder World Intellectual Property Organization (WIPO) ermöglichen eine fundierte Betreuung und Beratung. Durch die Einbindung in ein internationales Netzwerk unabhängiger Anwälte werden Sie über Korrespondenzkanzleien weltweit über unsere Kanzlei vertreten. Wir führen für Sie Markenähnlichkeitsrecherchen durch, entwickeln individuelle Markenstrategien und erstellen speziell auf Ihr Unternehmen und ihre Produkte abgestimmte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse.

Im Falle von Widersprüchen oder Markenkollisionen nehmen wir Kontakt mit den Inhabern älterer Rechte auf. Wir formulieren Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen oder verteidigen Ihre Kennzeichenrechte in Zivilgerichtsprozessendurch Einbringung einstweiliger Verfügungen und Klagen oder im Verfahren (Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren) vor den Marken- und Patentämtern national und international. Bei Markenverletzungen werden wir Ihre Ansprüche national oder international bestmöglich durchsetzen oder wir verteidigen Ihre Kennzeichenrechte im Falle einer Abmahnung.

Ein globales Netzwerk von Partnerkanzleien ermöglicht dabei eine rasche, zuverlässige und effiziente Betreuung auch im Ausland. Zudem bieten wir den Service, eingetragene Marken im Rahmen eines Monitorings (Kollisionsüberwachung in Zusammenarbeit mit Thomson Reuters Compumark) durch unsere Kanzlei verwalten und überwachen zu lassen. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie keine Fristen versäumen. Zudem reduziert sich der administrative Aufwand in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen ist unser IP Wissen von Bedeutung. Wir begleiten bei der Beratung und Rechtsbegleitung im Falle von Beschlagnahmungen durch die Zollbehörde bei Ein- und Ausfuhr rechtsverletzender Produkte oder bei Hausdurchsuchungen. Erst die jüngste Reform zum europäischen Markenrecht durch die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015, welche am 23. März 2016 zur Anwendung gelangt, zeigt wie wichtig eine fachkundige Beratung ist. Zwei neue Schutzhindernisse (Schutz garantiert traditionellen Spezialitäten nach Unionsrecht oder internationaler Übereinkünften oder geschützte Sortenbezeichnungen) sind bei der Markenanmeldung zu berücksichtigen. Insbesondere die Klassifizierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bedarf noch intensiver Beratung, um negative Folgen zu vermeiden (Anforderung auf Eindeutigkeit und Klarheit). Eine neue Markenform, die Unionsgewährleistungsmarke, erweitert das Portfolio. Eine Änderung der Gebühren wurde ebenso beschlossen.

Neben Patenten und Gebrauchsmustern können Sie auch Designs beziehungsweise Geschmacksmuster durch Eintragung im Geschmacksmusterregister vor Nachahmungen schützen lassen, sofern diese neu sind und eine bestimmte Eigenart aufweisen. Unsere Experten beraten und unterstützen Sie bei der Anmeldung und Registrierung von Geschmacksmustern sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verfahren vor den Marken- und Patentämtern national und international, als auch im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren. Darüber hinaus erstellen wir Lizenzverträge und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen.

Fachbereiche:

Zumtobel Logo
  • Nationale, europäische und internationale Markenstrategie
  • Nationale, europäische und internationale Markenanmeldeverfahren und Designanmeldeverfahren
  • Gebrauchsmuster-, Patent-, Design- und Markenportfolioverwaltung
  • Patent-, Marken-, Design- und Markenlizenzverträge
  • Urheberrecht
  • Gebrauchsmuster- und Patentrecht
  • Internet- und Multimediarecht
  • E-Commerce Recht
  • Medienrecht

Markenrecht und Designrecht von Zumtobel Kronberger OG

Nationale, europäische und internationale Markenstrategie

Als Wirtschaftsunternehmen verfolgen Sie kurzfristig sowie langfristig unterschiedliche Ziele wie und wo Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen absetzen. Es empfiehlt sich daher bereits vor der Anmeldung von Marken oder Designs eine geeignete Markenanmeldestrategie zu erarbeiten, bei der wir Sie begleiten. Die Vorteile liegen insbesondere darin, unnötige Kosten späterer Markenanmeldeverfahren zu vermeiden, Verlust der Schutzfähigkeit in potentiellen Märkten zu verhindern oder Trittbrettfahrer wie auch Mitbewerber im Vorhinein von Ihren Absatzgebieten durch vorzeitige Schutzerlangung auszuschließen.

 

Nationale, europäische und internationale Markenanmeldeverfahren und Designanmeldeverfahren

Wir übernehmen für Sie die rechtliche Vertretung im Markenanmeldeverfahren (als auch für Geschmacksmuster/Designs) und führen für Sie bereits im Vorfeld notwendige Ähnlichkeitsrecherchen bei den zuständigen Patentämtern durch und bewerten die Schutzfähigkeit. Dies stellt eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Markenanmeldung und Markenregistrierung Ihres Schutzrechtes dar. Gerade die jüngste europäische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) „IP TRANSLATOR“ brachte neue Grundsätze zur Klassifikation von Marken. Diese sollten auch bei nationalen und internationalen Markenanmeldungen berücksichtigt werden, um den Gleichklang zu einer Gemeinschaftsmarke sicherzustellen. Auch die Rechtsprechung zur Designanmeldung ist im ständigen Fluss und es muss stets darauf Bedacht genommen werden, den bestmöglichen Schutz zu erlangen.

 

Gebrauchsmuster-, Patent-, Design- und Markenportfolioverwaltung

Die professionelle Verwaltung Ihrer Schutzrechte durch unsere Kanzlei bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • die weitere Fristwahrung bis zum Zeitpunkt der Erneuerung Ihres Schutzrechtes
  • die Verwaltung Ihres IP-Bestandes
  • Aufnahme der Schutzrechte in eine computergeführte Datenbank
  • Schutzrechteübersicht als Datei und in Schriftform
  • die Überprüfung einlangender (dubioser) Angebote / Zahlungsaufforderungen
  • die Weiterleitung von Informationen nationaler Patentämter (DPMA und ÖPA) samt Kurzbericht
  • die Weiterleitung von Informationen des Amtes der Europäischen Union (vormals Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM/OAMI) samt Kurzbericht im Fall von kollisionsgefährdenden jüngeren Marken
  • Weiterleitung von Informationen der WIPO samt Kurzbericht
  • Nennung als Rechtsvertretung im jeweiligen Register (um somit als Ansprechperson, insbesondere für Dritte, zur Verfügung zu stehen).
  • Weiterleitung zB in Fällen behaupteter Kollisionen durch ältere Marken-, Design- oder Patentinhaber nach erfolgter Registrierung Ihres Schutzrechtes
  • Überprüfung und fristgerechte Überweisung der Erneuerungsgebühr

Ein wichtiges Instrument stellt das sogenannte Monitoring dar, welches Ihnen insbesondere ermöglicht von national, europaweit oder international erfolgten neuen Markenanmeldungen informiert zu werden. Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung und Korrespondenz, um Sie zu entlasten. Sie erhalten eine leicht verständliche Einschätzung mit einer rechtlichen Empfehlung wie etwa die Einleitung eines Widerspruchverfahrens oder die schriftliche Aufforderung das Schutzrecht zu löschen oder zu modifizieren.

 

Patent-, Marken-, Design- und Markenlizenzverträge

Erst auf Basis des Schutzes Ihrer Innovationen ist die Errichtung von entsprechenden Lizenzverträgen möglich. Abgestimmt auf Ihre Erfindung, Produkte oder Dienstleistungen berücksichtigen die Verträge auch die von Ihnen gewünschte Umsetzung durch den Lizenznehmer insbesondere in örtlicher und zeitlicher Hinsicht und schaffen die erforderliche Grundlage einer fundierten Zusammenarbeit national wie international.

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IP, IT UND NEW TECHNOLOGIES

Urheberrecht

Seit einigen Jahren beschäftigt das Urheberrecht nicht nur Politiker, Künstler oder Netzaktivisten. Das Urheberrecht als Teil des geistigen Eigentums tangiert uns alle: Ob Musik, Software, Vorträge, Filme, Photographien, Zeichnungen, Pläne oder Texte, beinahe jede geistige Schöpfung unterliegt dem Urheberrechtsschutz, sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe, also Individualität und Originalität aufweist. Im Bereich des Urheberrechts klären Sie unsere Experten über Ihre Rechte, aber auch Pflichten auf, wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollten, wie sie die Verfolgung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen erfolgreich abwehren oder die Durchsetzung Ihrer Urheberrechte mit tauglichen Nachweisen dokumentieren können. Wir entwerfen und verhandeln für Sie Lizenzverträge über die Einräumung und Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen (zB Tauschbörsen, Filesharing) setzen wir Ihre Rechte entweder außergerichtlich im Wege der Abmahnung oder klagsweise im Zivilgerichtsverfahren durch. Wir beraten Sie bei der Verwendung fremder Bilder, nehmen Kontakt mit dem Urheber auf, unterstützten Sie im Umgang mit den Rechteinhabern, informieren Sie über die Privatkopie, das Namensnennungsrecht, das Recht am eigenen Bild und die Dauer des Urheberrechts. Auch die Beratung rund um die Gestaltung Ihrer Homepage sowie die Formulierung von Copyright-Klauseln zählen zu unseren Kernkompetenzen.

 

Gebrauchsmuster- und Patentrecht

„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert“, wusste schon der deutsche Jurist und ehemalige Präsident des Deutschen Patentamtes Erich Otto Häußer. Und damit hat er Recht. Inhaber von Patenten und Gebrauchsmustern (Teil des geistigen Eigentums) können Dritten die Benutzung untersagen oder ihre Schutzrechte mittels Lizenz zur Nutzung einräumen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Anmeldung und Registrierung von Patenten und Gebrauchsmustern in Österreich (ÖPA), Deutschland (DPMA), in Europa (HABM) und international (WIPO) ebenso wie bei Vertragsverhandlungen und der Prüfung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen. Dabei arbeiten wir mit renommierten Patentanwälten zusammen. Wir erstellen Abmahnungen und setzen Ihre Ansprüche wenn nötig gerichtlich, auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens, durch.

 

Internet- und Multimediarecht

Unter Internetrecht (auch: Onlinerecht) sind alle rechtlichen Bereiche zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Benutzung des World Wide Web (WWW) einhergehen. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenes Rechtsgebiet, vielmehr dient das Internetrecht als Schnittstelle für eine Vielzahl an Rechtsgebieten. Berührungspunkte ergeben sich dabei insbesondere mit dem Zivilrecht, E-Commerce-Recht, Domainrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Namensrecht, Medienrecht, Telekommunikationsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Datenschutzrecht. Da die Sachverhalte des Internetrechts in der Regel grenzüberschreitender Natur sind, gilt es neben der internationalen Gesetzgebung auch die Kollisionsnormen zu beachten. Unsere Experten beraten Sie kompetent in den unterschiedlichsten Bereichen des Onlinerechts wie zB bei sittenwidrigem Domaingrabbing, missbräuchlicher Verwendung von Metatags oder bezüglich der Impressumspflicht und der Vorratsdatenspeicherung. Daneben klären wir für Sie auch medienrechtliche Probleme und Haftungsfragen für Linksetzer sowie Verstöße auf Social Media-Plattformen wie Facebook oder in Online-Auktionshäusern wie ebay.

 

E-Commerce Recht

Elektrischer Geschäftsverkehr und Online-Shopping sind aus unserem täglichen Leben kaum noch wegzudenken. Der elektronische Handel im Internet ist allerdings mit umfangreichen Informationspflichten verbunden, die sich danach richten, ob die Teilnehmer als – B2C – Business-to-Consumer oder B2B – Business-to-Business – tätig werden. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen ECG, UWG, TKG, ABGB, UrhG, MSchG und IPRG zu beachten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen und begleiten Ihren Internetauftritt von der ersten Konzeptionierung über die Entwicklung bis hin zum fertigen Web-Shop. Wir beraten Sie im Umgang mit Kunden, Behörden und Mitbewerbern, gestalten für Sie individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Gerichtsstandsvereinbarungen und Datenschutzerklärungen (Privacy Policy) sowie ein rechtssicheres Impressum.

 

Medienrecht

Als Querschnittsmaterie zwischen öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht beschäftigt sich das Medienrecht mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation. Insbesondere die rasche und ständige Weiterentwicklung der Medien sowie des Medienrechtes selbst führt häufig zu Missverständnissen und unliebsamen Überraschungen, unter anderem weil die Verwaltungsstrafen bei Verstößen empfindlich hoch sind. Dabei richtet sich das Medienrecht nicht nur an Presse, Verlag und Rundfunk, sondern es tangiert auch alle Unternehmer, die eine Website oder einen Web-Shop betreiben bzw einen Newsletter veröffentlichen: Jede Website gilt als Medium, auf das die Bestimmungen des MedienG (Mediengesetz) anwendbar sind – unter Umständen auch eine E-Mail, wenn sie an einen größeren Personenkreis gerichtet ist. Unsere Experten beraten Sie bezüglich Offenlegungs-, Informations- und Impressumspflichten ebenso wie über die Kennzeichnungspflicht von entgeltlichen Einschaltungen und die oft schwierige Abgrenzung zwischen großer und kleiner Website. Kontaktieren Sie uns hier – wir beraten Sie gerne.

  • Persönliche Beratung
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Paul Kaiser

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