BAU- UND IMMOBILIENRECHT


Baurecht und Immobilienrecht

  • Immobilienrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
 

Bau- und Immobilienrecht

Liegenschaftsverträge

Unter den Begriff Liegenschaft fallen zum Beispiel unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) und Superädifikat (Bauwerk auf fremden Grund). Mit einer Liegenschaft kann nicht nur das Eigentumsrecht verbunden, es können auch andere Rechte und Pflichten damit gekoppelt werden, wie etwa das Wohnrecht, das Fruchtgenussrecht oder das Geh- und Fahrtrecht (Dienstbarkeiten). Wir bieten Ihnen sämtliche mit dem Liegenschaftsverkehr zusammenhängende Leistungen aus einer Hand an. Unter einem die Beratung und Prüfung von Verträgen, die Vertragserstellung (Kauf-, Tausch-, Schenkungs- oder Realteilungsvertrag, Dienstbarkeitsvertrag etc), Unterstützung und Begleitung der Vertragsverhandlungen, die gesamte Abwicklung (Treuhandabwicklung) und grundbücherliche Durchführung. Wir realisieren auch gemeinsam mit Bauträgern die unterschiedlichsten Bauprojekte im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG).

Bauträgerrecht

Die juristische Begleitung eines Bauträgerprojektes erfordert neben einer profunden Kenntnis des Bauträgervertragsgesetzes sowie der sonstigen baurelevanten Normen vor allem auch die entsprechende Erfahrung in der Verfassung und praktischen Abwicklung von Bauträgerverträgen. Die langjährige Erfahrung darin ermöglicht uns einerseits die Interessen des Käufers durch klare Formulierungen und exakte Handhabung der Treuhandaufträge zu erfüllen und andererseits den Bauträger in der Projektabwicklung zB bei der Überwachung des Ratenplanes maßgeblich organisatorisch zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns hier – wir beraten Sie gerne.

 
 Kronberger
 

Vertragsrecht

Alle Rechtsanwälte verfügen über ein breites Wissen und entsprechende Erfahrung im Verfassen von Verträgen in ihrem Rechtsbereich. Bei der Erstellung und Formulierung wird insbesondere darauf geachtet, dass eine entsprechende Rechtssicherheit hergestellt wird und Rechtsstreitigkeiten und unerwünschte Haftungen durch klare Formulierungen vermieden werden. Bei der Vertragserstellung fließen alle nationalen gesetzlichen Bestimmungen in die Formulierungsüberlegungen mit ein, so auch europäische Normen, soweit sie für den jeweiligen Rechtsbereich Relevanz aufweisen. Die internationale Ausbildung und/oder Erfahrung unserer Rechtsanwälte ermöglicht eine umfassende juristische Bearbeitung.

Kauf- und Schenkungsverträge

Unsere Experten übernehmen die vollständige Abwicklung derartiger komplexer Verträge auch unter Übernahme von mehrseitigen Treuhandschaften sowie die Abwicklung der in diesem Zusammenhang stehenden gebühren- und steuerrechtlichen Themen. Die Abwicklung von Immobilienverträgen im Rahmen des Treuhandstatutes der Salzburger Rechtsanwaltskammer beinhaltet auch einen versicherungsrechtlichen Schutz für die Parteien, schafft Vertrauen und ist für uns selbstverständlich.

Für größere Stückmengen fragen Sie hier nach Preis und Verfügbarkeit

Zumtobel Kronberger Rechtsanwälte OG

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Due Diligence

Der aus dem angloamerikanischen Raum stammende Begriff „Due Diligence“ wird heutzutage in aller Regel als Bezeichnung für die Überprüfung eines Unternehmens im Zuge eines Unternehmenserwerbes verwendet. Die Legal Due Diligence umfasst alle rechtlichen Angelegenheiten des kaufgegenständlichen Unternehmens, sei es im Wege des Share Deals oder des Asset Deals. Eine Due Diligence-Prüfung wird von uns in Teams unter Beiziehung der jeweiligen Experten durchgeführt.

Internes Kontrollsystem „IKS“

Ein internes Kontrollsystem „IKS“ wird vom Gesetzgeber in § 22 GmbH-Gesetz und § 82 Aktiengesetz gefordert. Der laufende Betrieb eines derartigen Kontrollsystems ist nicht nur zur Vermeidung von Haftungen der Gesellschaftsorgane sinnvoll, sondern auch zur Unternehmenskontrolle und Unternehmenssteuerung. Unsere Kanzlei bietet Expertenteams an, die in bestimmten rechtlichen Bereichen IKS-Kontrollsysteme überprüfen oder gemeinsam mit den Unternehmen entwickeln. Die Erarbeitung von Standards für Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle (Corporate Governance und Compliance) sind unverzichtbar für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung.

Kapitalgesellschaftsrecht

Egal ob Neugründung, Einbringung, Umgründung, Übernahme, Spaltung, Umwandlung, Verschmelzung oder Realteilung: Unsere Experten unterstützen Sie kompetent und effizient in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Stiftungen, Konzernrecht, Holdings, Restrukturierung, Unternehmenskauf und -nachfolge. Wir beraten und begleiten Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform (zB GmbH, AG, KG, OG, GmbH & Co KG), errichten für Sie Gesellschafts- und Kooperationsverträge ebenso wie Satzungen und Syndikatsverträge und arbeiten mit Ihnen individuell und auf Ihre Wünsche und Vorstellungen abgestimmte Konzepte der Unternehmensgestaltung aus. Darüber hinaus beraten Sie unsere Experten zum Eigenkapitalersatzrecht, zu den Ausschlussmöglichkeiten von Minderheitsgesellschaftern und zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE).

Fachbereiche:

Zumtobel Logo
  • Liegenschaftsverträge
  • Bauträgerrecht
  • Kauf- und Schenkungsverträge
  • Due Diligence
  • Internes Kontrollsystem
  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Personengesellschaftsrecht
  • Stiftungsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensrecht

M&A (Mergers & Acquisitions)

Unsere nationalen und internationalen Klienten werden von unserer Kanzlei im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen rechtlich begleitet und vertreten.
Unsere Leistungen umfassen die Beratung, Vertretung, Urkundenverfassung und die gesamte rechtliche Abwicklung bei allen Formen des Unternehmenskaufes und -verkaufes, Joint Venture, sowie Beteiligungserwerb- und Veräußerung einschließlich Fusionskontrolle.

Personengesellschaftsrecht

Die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern in Personengesellschaften (OG, KG) sind diesen häufig nicht ausreichend bekannt. Der rechtliche Rahmen für Personengesellschaften ist weniger umfassend geregelt, als jener beispielsweise des GmbH-Rechts. Bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Personengesellschaften ist daher eine umfassende Regelung aller wesentlichen Themen wichtig. Gerade in diesem Rechtsbereich sollte darauf geachtet werden, dass künftige Rechtsstreitigkeiten und Haftungsfallen durch klare Regelungen in den Gesellschaftsverträgen vermieden werden.

Stiftungsrecht

Seit der Einführung des Privatstiftungsrechts in Österreich durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes 1993 sind rund 3500 Privatstiftungen entstanden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen weitgehenden Gestaltungsfreiraum für die Errichtung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde. Stiftungen eignen sich insbesondere für den dauerhaften Erhalt und die Sicherung von größeren Familienvermögen. Auf Grund unserer Kompetenzen vertreten wir Privatstiftungen und gemeinnützige Stiftungen und sind selbst in Stiftungen als Vorstandsmitglied tätig.

Unternehmensnachfolge

Im weiteren Sinne versteht man unter Unternehmensnachfolge sowohl den Übergang des Unternehmens auf einen neuen „Unternehmer“, sohin den „Asset Deal“, als auch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sohin den „Share Deal“. Die Übertragung eines Unternehmens erfordert eine umfassende Planung und die Einbindung von allen im konkreten Fall erforderlichen Experten, damit der zu erstellende Vertrag alle rechtlichen Aspekte, auch steuerrechtliche Überlegungen beinhaltet und es weder für den Verkäufer noch den Käufer zu unliebsamen Überraschungen, insbesondere Haftungen, kommt. In aller Regel binden wir in derartige Unternehmensnachfolgeverhandlungen auch den zuständigen Steuerberater – gegebenenfalls auch weitere Experten – ein, um vertraglich die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Unternehmensrecht

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) regelt die Kernbereiche unternehmerischen Handelns.
Hierzu gehören die Bildung der Firma und der Schutz derselben, der Unternehmensübergang und die damit verbundene Erwerberhaftung, die Prokura und Handlungsvollmacht, die möglichen Organisationsformen, die Buchführung, die Rechnungslegung und die speziellen Vorschriften für unternehmensbezogene Geschäfte (Warenkauf, Kommissionsgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft und Frachtgeschäft) samt den damit verbundenen Problemkreisen wie etwa der Mängelrüge, des Zurückbehaltungsrechts oder der Pfandverwertung. Wir vertreten auch in den damit eng verwobenen firmenbuchrechtlichen Verfahren.

  • Persönliche Beratung
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