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WAS SCHMERZEN WERT SIND | RA Mag. Johannes Paul | Zumtobel + Kronberger Rechtsanwälte OG

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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wird Schmerzensgeld und Entschädigung für körperliche Verunstaltungen im Vergleich zu früheren Entscheidungen nun tendenziell höher bemessen. Außerdem ist bei der Bewertung solcher Ansprüche die eingetretene Geldentwertung zu berücksichtigen.

 

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einem anderen Ausgleich für eine verursachte Schädigung erlangen kann. Der Geschädigte soll eine Ersatzleistung für den tatsächlich erlittenen Schaden erhalten. Dabei handelt es sich nur um einen Ausgleich, denn im Gegensatz zum US-amerikanischen Schadenersatzrecht muss der Schädiger nicht mehr als den tatsächlich verursachten Schaden leisten, es gibt also in Österreich keinen über den tatsächlich erlittenen Schaden hinausgehenden „Straf-Schadensersatz.“

 

Erleidet man durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen eines Anderen eine Verletzung am Körper, wird damit in ein absolut geschütztes Rechtsgut, die körperliche Unversehrtheit, eingegriffen. Zu ersetzen sind die dadurch entstehenden Heilungskosten sowie grundsätzlich der entgangene oder auch der erst zukünftig entgehende Verdienst. Weiters gebührt dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzengeld für erlittene körperliche und seelische Schmerzen. Schmerzen können aber nicht einfach ohne weiteres beziffert werden, schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden im engeren Sinn, sondern um eine immaterielle Schädigung.

 

Bei der Berechnung des Schmerzengeldes bedienen sich die Gerichte daher bestimmter Schmerzengeldsätze, bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen wird das Schmerzengeld durch Vergleich mit in der Vergangenheit von Gerichten zugesprochenen Beträgen berechnet.

 

Dabei findet sich am unteren Ende der Skala etwa für eine Nervenläsion durch eine Injektionsnadel bei einer Zahnbehandlung ein Ersatzbetrag in der Höhe von EUR 1.200,00. Auf der anderen Seite der Skala wurde für eine irreperable Hirnschädigung eines Kindes ein Betrag in Höhe von EUR 250 000, valorisiert EUR 259 800, zugesprochen. Wenn nun ein Gericht eine ältere Entscheidung zum Vergleich für eine aktuell zu entscheidende Angelegenheit heranzieht, ist nach dem Obersten Gerichtshof die zwischenzeitig eingetretene Geldentwertung ebenfalls zu berücksichtigen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][mk_button_gradient size=”x-large” corner_style=”rounded” grandient_color_from=”#48b0e3″ grandient_color_to=”#2a92c5″ url=”https://www.kaisermed.eu/anbieterliste/zumtobel-kronberger-rechtsanwaelte/” align=”center” el_class=”button-white-text”]Zumtobel + Kronberger + Rechtsanwälte OG[/mk_button_gradient][/vc_column][/vc_row]

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