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Neue DSGVO und Ärzte IT

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[vc_row][vc_column][vc_column_text css=”.vc_custom_1551002152303{margin-bottom: 0px !important;}”]„Ich habe Die Erfahrung, dass die Mehrheit der Ärzte noch SEHR verunsichert und nicht ausreichend vorbereitet ist, -unterschätzen was auf sie zukommt“

Tobias Kohlhuber
EIKOON Geschäftsführer & IT Informatikexperte

„Die Strafen werden wehtun“

In knapp sechs Wochen, am 25. Mai 2018   tritt  die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Vor allem Dienstleister und Produktanbieter im Gesundheitsbereich, die mit „besonders sensiblen Daten“ arbeiten sind  zum Schutz der Personen bzw. deren Daten zu umfangreichen Maßnahmen verpflichtet.  Ein Mammut Projekt für alle Betroffenen! Wir sind für Sie da!

„Ich rate allen, den Begriff DSGVO zu googeln und dann die ersten drei Seiten zu lesen, um ein Gefühl zu bekommen, was man bislang alles verpasst hat“, so EIKOON Geschäftsführer und IT-Datenschutz-Experte Tobias Kohlhuber.  „Die Änderungen zu bestehenden Regelungen sind gravierend – der Umfang der Maßnahmen richtet sich dabei nach dem  jeweiligen Risiko. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Online Apotheke die mit Kunden, Rezepten und Gesundheitsdaten arbeitet  andere Sicherheitsmaßnahmen treffen muss, als beispielsweise ein Handwerksbetrieb  mit Website und integriertem Newsletter Formular.“

Die DSGVO löst bestehende Regelungen ab  und umfasst strenge Vorgaben zum Schutz von personenbezogenen Daten. Bei Verstoß drohen empfindlich hohe Bußgelder. „Strafen von 10 bis 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent vom weltweiten Jahresumsatz  des gesamten Unternehmens pro Datenverstoß – das wird auch großen Unternehmen richtig wehtun.“

NEU: Auskunftspflicht  und  Beweislast-Umkehr

Dem Verbraucher wird mit der DSGVO ein mächtiges Werkzeug in die Hand gegeben:  „Das ist völlig neu und eine absolute Wendung im Vergleich zu früheren Regelungen: Mit der neuen DSGVO ist das Unternehmen in der Auskunftspflicht –   unabhängig davon ob der Kunde direkt betroffen ist oder nicht“, so der IT-Fachexperte.  „Früher musste der Kunde bzw. der Betroffene den Verdacht  beweisen, dass seine Daten   fälschlich behandelt werden – nach der neuen Regelung müssten die Unternehmen beweisen, dass es nicht so ist! Bei jeder einzelnen Anfrage.“

Jeder Verbraucher kann künftig also bei jedem Unternehmen alle Informationen, seine personenbezogenen Daten betreffend, einfordern.  Tobias Kohlhuber: „Es gibt   beispielsweise auch schon eine eigene Software mit vorformulierten  Bezeichnungen und e-mail-Formularen, um solche Anträge zu stellen. Das wird viele vor ein großes Problem stellen. Sind Unternehmen auf solche Fälle nicht optimal vorbereitet, könnte man im worst case sogar die operativen Geschäfte eines Unternehmens lahmlegen.“

Der Countdown läuft …

Große Dienste wie Google, Facebook, Microsoft und Co sind längst schon auf die neue DSGVO   vorbereitet und   gewappnet. „Viele kleinere Unternehmen, darunter auch ganz besonders viele Ärzte, Ordinationen oder Gemeinschaftspraxen, haben sich erst sehr spät damit auseinandergesetzt“, so Kohlhuber. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei der Mehrheit der Ärzte noch dringender und enormer Aufholbedarf besteht.“

Wichtig ! Die  DSGVO beschränkt sich nicht nur auf diverse Analysedaten von der Website im Internet sondern impliziert auch sämtliche offline-daten, die angelegt wurden.  Bspl. Karteikarten in der Arztpraxis.

Bis zum 25. Mai 2018 ist noch Zeit, die technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen: „Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei! Wenn die EDV nicht allzu veraltert ist, dann ist es rein organisatorisch, theoretisch noch in der kurzen Zeit machbar, wir bekommen das noch hin!

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail- wir sind für Sie da sodass Sie sich wieder um Ihre Kernaufgaben kümmern können!

 

eikoon – Agentur für Webdesign und Suchmaschinenoptimierung
Moosstraße 80
85356 Freising
Deutschland

Ansprechpartner
Tobias Kohlhuber

+49/176-81124485
kontakt@eikoon.de
I    www.eikoon.de

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